News-Archiv | Artikel vom 06.03.2019

Am 8. März ist Internationaler Frauentag

Mehr als 100 Jahre ist es her, dass Frauen in Deutschland, Dänemark, Österreich-Ungarn und der Schweiz erstmals gleichzeitig für ihre Rechte auf die Straße gegangen sind. Sie kämpften schon damals für Gleichberechtigung, Frauenwahlrecht und Emanzipation. Seit 1921 wird der Internationale Frauentag, auch Weltfrauentag genannt, jedes Jahr am 8. März gefeiert.

 

In Deutschland war ein wichtiges Etappenziel der Bewegung schon früh erreicht: Bei der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 nahmen Frauen erstmals als Wählerinnen wie auch als Kandidatinnen beziehungsweise Gewählte teil. Heute haben Frauen gleiche Rechte wie Männer und genießen eine bessere Ausbildung als jede Generation vor ihnen. Doch im Berufsleben gibt es noch immer gravierende Unterschiede. So verdienen Frauen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als ihre männ­lichen Kollegen. Auf der Karriereleiter kommen sie, nicht nur aufgrund von Zeiten der Kindererziehung, langsamer voran, und im Topmanagement sind sie immer noch deutlich in der Unterzahl.

 

Und das ist noch nicht alles: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und entscheiden sich für Berufe, die zwar gesellschaftlich wertvoll, finanziell aber weniger einträglich sind, zum Beispiel als Erzieherin, Grundschullehrerin oder Altenpflegerin. Geringere Einkommen, unterbrochene Erwerbsbiografien und schlechtere Aufstiegschancen – das alles hat auch Konsequenzen für die Altersversorgung von Frauen. Heute erhalten Rentnerinnen aus den alten Bundesländern mit 622 Euro im Monat deutlich weniger Altersrente als ihre ehemaligen Kollegen. Die bekommen im Durchschnitt 1.095 Euro monatlich. Altersarmut ist weib­lich – noch immer.

 

Frauen sind gut beraten, sich frühzeitig um ihre eigene Versorgung zu kümmern. Statt eines Minijobs sollten sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Ein kleines Einkommen darf keine Entschuldigung für fehlende Vorsorge sein. Riesterrente und Riester-Sparplan bieten die Chance, schon mit wenig Eigenbeitrag eine zusätzliche Alters­vorsorge aufzubauen. Berufstätige Frauen sollten zudem auf eine Betriebsrente setzen. Darauf haben sie, ebenso wie Männer, sogar einen Rechtsanspruch. Häufig beteiligt sich die Firma am Beitrag. Ob in einer Beziehung oder nicht: Die eigene Arbeitskraft ist wertvoll und muss ebenfalls abgesichert werden, beispielsweise mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Einige Tarife verbinden dies übrigens auch mit Versicherungsschutz im Pflegefall. Das beginnt bereits damit, statt eines Minijobs möglichst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzugehen.

 




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